Häufig gestellte Fragen zur Arbeitsmedizin
Wir vom Zentrum für Arbeitsmedizin Jena stehen unseren Kunden bei der arbeitsmedizinischen Betreuung ebenso wie im Bereich der Arbeitspsychologie zur Seite. Oft kommen Fragen zu spezifischen Leistungen, den Aufgaben des Arbeitgebers oder zu weiteren Themen auf.
Wir haben hier einige dieser Inhalte aufgeführt und kompakt beantwortet. Selbstverständlich können Sie uns für weitere Anfragen kontaktieren.
Überblick:
Wir haben hier einige dieser Inhalte aufgeführt und kompakt beantwortet. Selbstverständlich können Sie uns für weitere Anfragen kontaktieren.
Überblick:
Welche Aufgaben hat der Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die Aufgaben des Arbeitgebers sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Dazu gehören:
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitszeitgesetz
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- DGUV Vorschrift 2


Welche Aufgaben hat der Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die Aufgaben des Arbeitgebers sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Dazu gehören:
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitszeitgesetz
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- DGUV Vorschrift 2
Die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften ist nicht nur vom Gesetzgeber verlangt. Sie trägt außerdem zu einem gesunden und sicheren Arbeitsumfeld bei und wirkt sich positiv auf die Produktivität, das Sicherheitsgefühl und die Gesundheit der Mitarbeiter aus.
Alle arbeitsmedizinischen und arbeitssichertsrelevanten Maßnahmen des Arbeitgebers müssen dokumentiert werden. Sie müssen auf Anfrage den zuständigen Behörden und Unfallversicherungen vorgelegt werden. Zu diesen Maßnahmen gehören:
- Schaffung eines sicheren Arbeitsumfeldes
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen
- Organisation von arbeitsmedizinischen Vorsorgen
- Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern
- Bestellung von Arbeitsmedizinern, Betriebsärzten, Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Berechnung der Jahreseinsatzzeiten
In der DGUV Vorschrift 2 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 2) ist die Errechnung der für ein Unternehmen vorgeschriebenen Stunden für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Grundbetreuung festgelegt. Der Umfang dieser jährlichen Grundbetreuung errechnet sich anhand der Betreuungsgruppe, der das Unternehmen nach dem WZ-Code zugeteilt ist, und der Anzahl der Mitarbeiter:
Gruppe | Stunden pro Jahr und Mitarbeiter |
I | 2,5 |
II | 1,5 |
III | 0,5 |

Berechnung der Jahreseinsatzzeiten
In der DGUV Vorschrift 2 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 2) ist die Errechnung der für ein Unternehmen vorgeschriebenen Stunden für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Grundbetreuung festgelegt. Der Umfang dieser jährlichen Grundbetreuung errechnet sich anhand der Betreuungsgruppe, der das Unternehmen nach dem WZ-Code zugeteilt ist, und der Anzahl der Mitarbeiter:
Gruppe | Stunden pro Jahr und Mitarbeiter |
I | 2,5 |
II | 1,5 |
III | 0,5 |
Folgende Aufteilung zwischen Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit gilt dabei: Ein Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung (aber nicht weniger als 0,2 Stunden/ Jahr pro Mitarbeiter) werden für jeden Leistungsträger angesetzt.
Es gibt keine zeitliche Vorgabe für die betriebsspezifische Betreuung. Diese wird durch das Unternehmen mit dem Arbeitsmediziner unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben festgelegt.
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Grundbetreuung – was ist enthalten
Die Aufgabenfelder der Grundbetreuung beziehen sich insbesondere auf die Pflichten des Arbeitgebers im Sinne §§ 3, 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Dazu zählen verhaltenspräventive Maßnahmen, die Konzeption, Durchführung und Auswertung von Gefährdungsbeurteilungen, die Gestaltung des Arbeitsumfeldes und die Organisation von Arbeitsschutzmaßnahmen.
Die Beteiligung an Sitzungen des Arbeitschutzausschusses (ASA), die Beratung des Arbeitgebers sowie der Mitarbeiter und die Erörterung von Meldepflichten sind ebenso Teil der Grundebetreuung wie die Beurteilung von Unfällen, Beinahe-Unfällen und der Auswertung von Vorsorgeergebnissen.


Grundbetreuung – was ist enthalten
Die Aufgabenfelder der Grundbetreuung beziehen sich insbesondere auf die Pflichten des Arbeitgebers im Sinne §§ 3, 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Dazu zählen verhaltenspräventive Maßnahmen, die Konzeption, Durchführung und Auswertung von Gefährdungsbeurteilungen, die Gestaltung des Arbeitsumfeldes und die Organisation von Arbeitsschutzmaßnahmen.
Die Beteiligung an Sitzungen des Arbeitschutzausschusses (ASA), die Beratung des Arbeitgebers sowie der Mitarbeiter und die Erörterung von Meldepflichten sind ebenso Teil der Grundebetreuung wie die Beurteilung von Unfällen, Beinahe-Unfällen und der Auswertung von Vorsorgeergebnissen.

Welche Untersuchung muss man für den LKW-Führerschein absolvieren
Wenn Sie den LKW-Führerschein der Klassen C, C1, CE oder C1E erwerben möchten, ist eine ärztliche Untersuchung Pflicht (§ 11 Abs. 9 und Anlage 5 Nummer 1 FeV). Das Zentrum für Arbeitsmedizin Jena führt dabei folgende Untersuchungen durch:
- Anamnese
- Erhebung der Körpermessmaße (Gewicht, Größe)
- Untersuchung des Urins (Abstinenztest)
- Falls vom Arzt als erforderlich angesehen: weitere Untersuchungen

Welche Untersuchung muss man für den LKW-Führerschein absolvieren
Wenn Sie den LKW-Führerschein der Klassen C, C1, CE oder C1E erwerben möchten, ist eine ärztliche Untersuchung Pflicht (§ 11 Abs. 9 und Anlage 5 Nummer 1 FeV). Das Zentrum für Arbeitsmedizin Jena führt dabei folgende Untersuchungen durch:
- Anamnese
- Erhebung der Körpermessmaße (Gewicht, Größe)
- Untersuchung des Urins (Abstinenztest)
- Falls vom Arzt als erforderlich angesehen: weitere Untersuchungen
Wenn bei der ärztlichen Untersuchung keine Erkrankungen diagnostiziert werden, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, erhalten Sie eine ärztliche Bescheinigung. Mit dieser Bescheinigung können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde einen LKW-Führerschein beantragen.
Die Kosten sind selbst zu tragen und belaufen sich je nach Umfang der Untersuchung auf 80 bis 200 Euro.
Weitere Informationen zu Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) finden Sie hier: Arbeitsmedizinische Untersuchungen.
Unsere Leistungen
Im Überblick
Arbeitsmedizinische Betreuung
Arbeitsmedizinische Untersuchungen
Gefährdungs-beurteilungen
Impfungen
Betriebliches Gesundheits-management (BGM)
Betriebliches Eingliederungs-management (BEM)
Psychologische Beratung
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Gesundheitsvorträge und Workshops