Arbeitsmedizinische Betreuung
Arbeitsmedizinische Betreuung: Gut für Ihr Unternehmen
Die arbeitsmedizinische Betreuung entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat das Ziel, Gesundheitsrisiken zu erkennen und zu minimieren, die arbeitsbedingt entstehen können.
Ziel ist es, die Produktivität des Unternehmens zu steigern, die Motivation der Arbeitnehmer zu erhöhen und den Krankenstand der Angestellten zu reduzieren.
Es liegt in der gesetzlich vorgeschriebenen Verantwortung des Unternehmens den Gesundheit- und Arbeitsschutz zu gewährleisten.
Das Zentrum für Arbeitsmedizin Jena berät zu Fragen konkreter Maßnahmen der Gesundheitsförderung. Es werden Leitlinien vorgegeben, wie gesetzliche Anforderungen an den Gesundheitsschutz umgesetzt werden können.Der gesetzlich festgelegte Umfang der arbeitsmedizinischen Betreuung wird anhand der Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens und der jeweiligen Betreuungsgruppe (WZ-Code) erfasst.


Arbeitsmedizinische Betreuung: Gut für Ihr Unternehmen
Die arbeitsmedizinische Betreuung entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat das Ziel, Gesundheitsrisiken zu erkennen und zu minimieren, die arbeitsbedingt entstehen können.
Ziel ist es, die Produktivität des Unternehmens zu steigern, die Motivation der Arbeitnehmer zu erhöhen und den Krankenstand der Angestellten zu reduzieren.
Es liegt in der gesetzlich vorgeschriebenen Verantwortung des Unternehmens den Gesundheit- und Arbeitsschutz zu gewährleisten.
Das Zentrum für Arbeitsmedizin Jena berät zu Fragen konkreter Maßnahmen der Gesundheitsförderung. Es werden Leitlinien vorgegeben, wie gesetzliche Anforderungen an den Gesundheitsschutz umgesetzt werden können.Der gesetzlich festgelegte Umfang der arbeitsmedizinischen Betreuung wird anhand der Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens und der jeweiligen Betreuungsgruppe (WZ-Code) erfasst.
Betriebsspezifische Betreuung: Genau auf Sie angepasst
Die betriebsspezifische Betreuung orientiert sich an der konkreten betrieblichen Situation Ihres Unternehmens. Der Bedarf und der Umfang der Betreuung ist abhängig von der betriebsspezifischen Gefährdungslage.
Der Arbeitgeber ermittelt den konkreten Bedarf mit Unterstützung des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.
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